Ralf Loweg (vm) - 17. Juni 2014, 13:20 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Recht: Fußgänger müssen raus aus der Parklücke
Viele Autofahrer können ein Lied davon singen.
Um ihr Recht durchzusetzen, dürfen Autofahrer durchaus selbstbewusst vorgehen - ihnen steht ein Notwehrrecht gegenüber dem verkehrswidrig handelnden Fußgänger zu. Nach der geltenden Rechtsprechung ist es sogar erlaubt, vorsichtig in die Lücke einzufahren und den Fußgänger so zum Rückzug zu bewegen. Gefährdet der Autofahrer dabei aber den Fußgänger, zum Beispiel durch sehr schnelles Einfahren in die Parklücke, wird das Notwehrrecht überschritten. "In einem solchen Fall kann eine strafbare Nötigung vorliegen", sagen die Juristen.
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