Thomas Schneider (vm) - 13. Juni 2014, 11:12 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Versicherungen: Datensammlung gegen Betrüger
Teilerfolg für die Versicherungen: Um Betrüger zu entlarven, dürfen Kfz-Versicherer Autokennzeichen und Fahrzeug-Identifikationsnummer laut Gerichtsurteil in einer zentralen Datenbank speichern.
Als der Mann erfuhr, dass die Daten seines Autos in einer zentralen Datenbank, dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert worden waren, klagte er. Zwar sei dort nicht sein Name hinterlegt. Doch sei es leicht, seine persönlichen Daten über die Fahrzeug-Identifikationsnummer zu ermitteln. Das sei ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Das aber sah das Landgericht Kassel laut der Zeitschrift Taxi anders. Betroffene könnten nicht verlangen, dass die Daten gelöscht werden. Die Versicherungen beugen hiermit berechtigterweise Betrugsversuchen vor, damit nicht ein- und derselbe Schaden erneut abgerechnet werden kann (Az. 1 S 172/13).
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 13.06.2014, 11:12 Uhr veröffentlicht.
