Sarah Hall-Waldhauser (vm) - 28. Mai 2014, 12:43 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Urlaub: HU bei Auslandsaufenthalt
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Aber aufgepasst: Die deutsche Polizei darf bei der Wiedereinreise ein Bußgeld verhängen, wenn der Halter nicht nachweisen kann, dass sich das Fahrzeug vorübergehend im Ausland befunden hat. Es ist also empfehlenswert, das fällige HU-Datum, das im Kraftfahrzeugschein steht, vor der Reise zu kontrollieren.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Sarah Hall-Waldhauser (vm) am 28.05.2014, 12:43 Uhr veröffentlicht.
