Ralf Loweg (vm) - 26. Mai 2014, 15:50 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Schummeleien auf dem Behindertenparkplatz
Kleine Schummelei oder ausgemachte Straftat: Beim Abstellen des Autos auf dem Behindertenparkplatz gibt es vor dem Gesetzgeber noch immer eine Grauzone.
Folgendes ist passiert: Eine Mutter parkt beim Einkaufen ihr Auto auf einem Behindertenparkplatz. Sie legt im Fahrzeug den Behindertenausweis ihres Sohnes mit dem Foto nach unten aus. Der Sohn fährt nicht mit. Das Amtsgericht sieht darin ein strafbares Verhalten und verurteilt die Frau wegen "Missbrauchs von Ausweispapieren". Dagegen wehrt sie sich mit Erfolg. Nach Ansicht des OLG ist ein Behindertenausweis zwar ein Ausweis, es fehle im vorliegenden Fall allerdings an der nötigen Identitätstäuschung. Wie aber erklären die Richter das einem Behinderten, dessen Parkplatz unrechtmäßig von einem nachweislich Nicht-Behinderten blockiert ist? Für diese Menschen ist das vermutlich keine Ordnungswidrigkeit.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Ralf Loweg (vm) am 26.05.2014, 15:50 Uhr veröffentlicht.
