Karin Linke (vm) - 16. Mai 2014, 14:41 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Haftung bei Kollision durch angefahrenes Reh
Bei Wildunfällen kommen grundsätzlich die Kfz-Kasko-Versicherungen für den eigenen Schaden auf.
In einem Kollisionsfall mit einem Reh entfernte sich die Fahrerin in der irrigen Annahme, das Tier sei neben der Straße verendet. Zwei nachfolgende Fahrzeuge kollidierten mit dem auf der Straße liegenden Reh und verklagten die Fahrerin auf Schadensersatz. Zwar konnte nicht mehr aufgeklärt werden, ob die Fahrerin das Tier auf der Straße hatte liegen lassen und damit gegen § 32 der StVO verstoßen oder ob sich das noch nicht verendete Tier vom Fahrbahnrand selbst dorthin bewegt hatte. Dennoch traf die Fahrerin eine Mithaftung, da sie sich vom Tod des Tieres und somit der potenziellen Gefahr für folgende Verkehrsteilnehmer nicht vergewissert und keinen Warnhinweis aufgestellt hatte (LG Saarbrücken, 09.04.2010, 13 S 219/09).
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