ALLRAD-NEWS

Thomas Schneider (vm) - 5. Mai 2014, 15:53 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Zusammenstoß mit geöffneter Pkw-Türe

Fährt ein Autofahrer mit seinem Auto gegen die offenstehende Tür eines am Straßenrand parkenden Pkw, haften die beteiligten Parteien jeweils zur Hälfte.

Fährt ein Autofahrer mit seinem Auto gegen die offenstehende Tür eines am Straßenrand parkenden Pkw, haften die beteiligten Parteien jeweils zur Hälfte. Denn beide Verkehrsteilnehmer haben gleichermaßen ihre Sorgfaltspflicht verletzt, hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt geurteilt (Az. 16 U 103/13).

Im verhandelten Fall war eine Autofahrerin bei Dunkelheit mit der Türe eines am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugs kollidiert. Der Fahrer dieses parkenden Fahrzeugs war laut der Deutschen Anwaltshotline gerade beim Beladen, stand dabei vor der Tür und wurde beim Unfall verletzt. Der Geschädigte hat daraufhin die Unfallgegnerin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Er war der Meinung, dass sie einen zu geringen Seitenabstand gehalten hatte und die offene Tür hätte bemerken müssen.

Das OLG Frankfurt hat eine hälftige Schadensteilung für angemessen erachtet. Dabei mache es nach Ansicht der Oberlandesrichter einen Unterschied, ob jemand gegen eine bereits offenstehende oder gegen eine sich erst öffnende Fahrzeugtür fährt. In diesem Fall war die Tür bereits offen. Die Fahrerin hätte sie also erkennen und ihr entsprechend ausweichen müssen. Auf der anderen Seite habe auch der Geschädigten die Pflicht, beim Ein- und Aussteigen Vorsicht gegenüber dem fließenden Verkehr walten zu lassen.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 05.05.2014, 15:53 Uhr veröffentlicht.