der Redaktion - 28. April 2014, 15:54 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Das neue Punktesystem tritt in Kraft
Mit dem 1.
Jeder Verstoß verjährt künftig für sich. Die bisherige Tilgungshemmung entfällt. Ein neuer Eintrag verlängert nun nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge. Durch diese neue Logik wird das System nachvollziehbarer. Aus bisher sieben werden drei Punktekategorien. Auf die Ersterfassung ,,Vormerkung" (bis zu drei Punkte) folgen als erste Stufe die ,,Ermahnung" (4-5 Punkte), dann die ,,Verwarnung" (6-7 Punkte) und schließlich ab acht Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis. So sollen notorische Verkehrssünder schneller erkannt werden.
Ein neues ,,Fahreignungsseminar" soll Teilnehmern helfen, sicherheitsrelevante Fehler in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen. Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars ein Punkt getilgt werden - allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Auf der Stufe ,,Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut werden. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird fünf Jahre lang erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
Ein Punkteeintrag erfolgt künftig erst ab einem Verwarnungsgeld von 60 Euro (bisher 40 Euro), dadurch sollen geringfügigere Ordnungswidrigkeiten schneller bearbeitet werden. Damit weiterhin die relevanten Verstöße im Fahreignungsregister erfasst werden, werden einige Bußgeldregelsätze (z. B. für Handyverstöße), die derzeit unterhalb von 60 Euro liegen, angehoben. Zum Teil erfolgt daneben aber auch eine Anhebung von Regelsätzen für einige nicht-verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, die nicht mehr mit Punkten bewertet werden (z. B. Fahren in Umweltzonen ohne Plakette).
Ab 2016 sollen Bürger ihren Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt online abrufen können. (ampnet/jri)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von der Redaktion am 28.04.2014, 15:54 Uhr veröffentlicht.
