Thomas Schneider (vm) - 23. April 2014, 12:18 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
BGH entscheidet über Helmpflicht durch die Hintertür für Radler
Radfahrer sind in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtet, einen Helm zu tragen.
Konkreter Anlass ist der Unfall einer Radlerin, die unverschuldet gegen die Fahrertür eines Pkw geprallt und gestürzt ist. Die Frau hat dabei schwere Schädel-Hirnverletzungen erlitten. Das zuständige Landgericht Flensburg hatte der Klägerin noch den vollen Schadensersatz zugesprochen (4 O 265/11). Diese Entscheidung aber hat das Oberlandesgericht Schleswig aufgehoben und der Klägerin ein Mitverschulden von 20 Prozent angelastet (22 U 67/09).
Als oberste Instanz muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Ist die Kürzung der Ansprüche rechtens, würde das für Radfahrer quasi eine Helmpflicht durch die Hintertür bedeuten. Denn im Fall eines Unfalls zahlen sie beim Nichttragen eines Helmes trotz nicht bestehender gesetzlicher Pflicht.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 23.04.2014, 12:18 Uhr veröffentlicht.
