ALLRAD-NEWS

Ralf Awitt (vm) - 7. April 2014, 09:29 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Haftung nach Kettenunfall

Bei einem Auffahrunfall ist der Auffahrende meist schuldig.

Bei einem Auffahrunfall ist der Auffahrende meist schuldig. Dass dies aber nicht immer der Fall ist, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 6 U 101/13). Eine Autofahrerin fuhr mit ihrem Wagen auf eine Reihe von Fahrzeugen auf und löste dabei einen sogenannten Kettenunfall aus. Vier Autos wurden dabei beschädigt. Bei der Unfallaufnahme ließ sich nicht genau klären, ob die auffahrende Frau allein Schuld war.

In der ersten Instanz meinten die Richter, der "Beweis des ersten Anscheins spreche für die Unaufmerksamkeit der auffahrenden Beklagten". Sie sollte allein haften und damit etwa 5 300 Euro zahlen. Die Richter am Oberlandesgericht Hamm urteilten aber anders. Im vorliegenden Fall könne man sich nicht auf den "ersten Anschein" berufen. Denn die Polizisten fanden bei der Unfallaufnahme auch Indizien dafür, dass eine andere Fahrerin schon zuvor auf ihren Vordermann aufgefahren war. Jetzt müssen beide Autofahrerinnen die Unfallkosten je zur Hälfte übernehmen.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Ralf Awitt (vm) am 07.04.2014, 09:29 Uhr veröffentlicht.