Ralf Awitt (vm) - 7. April 2014, 09:29 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Haftung nach Kettenunfall
Bei einem Auffahrunfall ist der Auffahrende meist schuldig.
In der ersten Instanz meinten die Richter, der "Beweis des ersten Anscheins spreche für die Unaufmerksamkeit der auffahrenden Beklagten". Sie sollte allein haften und damit etwa 5 300 Euro zahlen. Die Richter am Oberlandesgericht Hamm urteilten aber anders. Im vorliegenden Fall könne man sich nicht auf den "ersten Anschein" berufen. Denn die Polizisten fanden bei der Unfallaufnahme auch Indizien dafür, dass eine andere Fahrerin schon zuvor auf ihren Vordermann aufgefahren war. Jetzt müssen beide Autofahrerinnen die Unfallkosten je zur Hälfte übernehmen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Ralf Awitt (vm) am 07.04.2014, 09:29 Uhr veröffentlicht.
