Thomas Schneider (vm) - 14. März 2014, 15:56 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Führerschein-Aufbauseminar wegen Verkehrsdelikt mit dem Rad
Kein Freifahrtschein für Radler: Ein Führerschein-Neuling für das Auto oder Motorrad riskiert bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen auch bei Fahrten mit dem Fahrrad eine Verlängerung der Probezeit und die Verpflichtung zu einem Aufbauseminar.
Den Antrag aber lehnten die Aachener Richter ab. Denn das verordnete Bußgeld in Höhe von 45 Euro und das verordnete Aufbauseminar seien nicht zu beanstanden. "Ob ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad oder Auto begangen wird, spielt hier keine Rolle", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Rechtsberatung der Deutsche Anwaltshotline die. Die Behörde hat laut dem Gericht bei einem solch schwerwiegenden Verstoß keinen Spielraum, nur eine Verwarnung auszusprechen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Thomas Schneider (vm) am 14.03.2014, 15:56 Uhr veröffentlicht.
