Thomas Schneider (vm) - 11. März 2014, 16:56 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Europaweite Standards für technische Überwachung von Pkw
Das Europaparlament hat jetzt gemeinsame Mindeststandards für die regelmäßige Fahrzeugüberprüfung und der Zulassungsdokumente verabschiedet.
Konkret müssen Neuwagen in der EU ab 2018 nach vier Jahren erstmalig zur Hauptuntersuchung und danach alle zwei Jahre. Für deutsche Autofahrer ändert sich aber bei den TÜV-Terminen nichts, also fällt hier weiterhin bei einem Neuwagen nach drei Jahren die erste Hauptuntersuchung an; denn strengere Vorschriften dürfen die EU-Länder nach eigenem Gusto anlegen. Danach sind alle zwei Jahre HU fällig.
Feste Fristen für motorisierte Zweiräder gibt es nicht. Verbindliche Kontrollen sollen jedoch für Motorräder mit mehr als 125 ccm Hubraum ab 2022 gelten. Die genaue Ausgestaltung bezüglich Methode und Häufigkeit ist aber den Einzelstaaten überlassen. Die Mitgliedstaaten können sich außerdem von dieser Vorschrift ausnehmen lassen, wenn sie "wirksame alternative Maßnahmen zur Sicherheit im Straßenverkehr für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge ergriffen haben". Das müssen sie der europäischen Kommission dann jedoch nachweisen.
Weiterhin haben die Abgeordneten beschlossen, dass Manipulationen des Kilometerzählers stärker bekämpft werden sollen, indem die Angaben und Zertifikate bei der technischen Überwachung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen zugunsten der Verkehrssicherheit jährlich mindestens fünf Prozent der Nutzfahrzeuge, die insgesamt in der EU zugelassen sind, durch Straßenkontrollen überprüft werden. Unterwegskontrollen sollen durch ein Risiko-Einstufungssystem erleichtert werden, nach dem Unternehmen mit einer hohen Risikoeinstufung strenger und häufiger kontrolliert werden.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 11.03.2014, 16:56 Uhr veröffentlicht.
