Ralf Awitt (vm) - 24. Februar 2014, 13:24 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Zu schwer fürs Elektro-Fahrrad
Jedes Kilogramm zählt.
Folgender Fall war dem Urteil vorausgegangen: Ein 110 Kilogramm schwerer Radler kaufte sich für rund 2 300 Euro ein Elektro-Fahrrad. Wegen instabilen Fahrverhaltens auf abschüssigen Strecken und "erheblichen Flatterschwingungen" wollte er das Rad nach kurzer Zeit zurückgeben. Der Händler verweigerte dies, der Käufer klagte. In der ersten Instanz ging es um die Beratung. Das zulässige Gesamtgewicht des E-Bikes lag bei 120 Kilogramm inklusive 25 Kilogramm Fahrradgewicht. Dies wurde also um 15 Kilogramm überschritten.
Laut Gutachter sei ein Verkäufer nicht verpflichtet, nach dem Gewicht des Kunden zu fragen. Das sahen die Richter anders: Der Verkäufer müsse den Kunden über das zulässige Gesamtgewicht aufklären. Der Fahrradhändler nahm das Pedelec zurück, abzüglich 300 Euro für 1 500 Kilometer Nutzung.
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