Ralf Loweg (vm) - 20. Februar 2014, 16:35 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Karneval: Strafen für die Jecken lauern überall
Auch mit den Narren versteht die Polizei keinen Spaß.
Das größte Thema ist und bleibt aber der Alkohol. Wer zur Karnelvalszeit mit dem Auto unterwegs ist, der muss wissen: Bereits ab 0,3 Promille sind Seh- und Hörfähigkeit sowie Reaktionsvermögen beeinträchtigt", warnen die Experten. Es drohen eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und der Entzug des Führerscheins. Auch der Versicherungsschutz kann bei einem Unfall durch Alkoholeinfluss gefährdet sein.
Auch das Fahrrad kann nach einer feucht-fröhlichen Feier keine Alternative sein. Laut Strafgesetzbuch wird jeder bestraft, der aufgrund von Alkohol ein Fahrzeug im Verkehr nicht sicher führen kann. Und das Fahrrad gilt ebenso als Fahrzeug wie ein Auto oder ein Motorrad. Radfahrer müssen bereits ab 0,3 Promille mit Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe rechnen. Grundsätzlich droht ab 1,6 Promille die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen (BVG, Az. 3 C 32/07) und unter Umständen sogar der Führerscheinentzug.
Auch am Tag danach ist so mancher Jeck noch nicht auf der sicheren Seite. Denn der Restalkohol im Blut kann am Morgen noch im Promillebereich von mehr als 0,3 liegen - und damit ist die Fahrtüchtigkeit natürlich eingeschränkt. Die Konsequenz können Führerscheinentzug, Geldstrafen und bei einem Unfall ein Verlust der Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung sein (OLG Hamm, Az. 20 U 179/02 und 27 U 163/02; LG Kaiserslautern, Az. 3 O 507/04).
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