Thomas Schneider (vm) - 6. Februar 2014, 11:36 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Autofahrer zündet Blitzer an
Blitzer bringen Autofahrer häufig zur Weißglut.
Doch in einem solchen Fall kann der Täter nicht wegen Brandstiftung, sondern lediglich wegen Sachbeschädigung verurteilt werden. So hat laut der Deutschen Anwaltshotline (DAV) das Oberlandesgericht Braunschweig (Az. 1 Ss 6/13) entschieden und damit die Entscheidung der Vorinstanz abgeändert. Das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld hatte den Angeklagten zunächst wegen Brandstiftung zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Richter am Oberlandesgericht sahen die Voraussetzungen für eine Brandstiftung jedoch nicht erfüllt. "Da es sich bei der stationären Blitzeranlage um keine 'technische Einrichtung' handelt, wurde der Täter nur wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus. Eine Strafkammer des Landgerichts soll nun über das neue Strafmaß entscheiden. Was als "technische Einrichtung" gilt, ist Auslegungssache der Richter, teilt die DAV auf Anfrage des mid mit. Dabei spiele etwa eine Rolle, ob das Feuer auf ein Gebäude übergreifen kann. Das sei etwa bei einer am Gebäude angebrachten Überwachungskamera der Fall.
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