Uwe Schmidt-Kasparek (vm) - 31. Januar 2014, 15:53 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Autoinformationen polizeilich weiter verwertbar
Die Informationen von Unfalldatenschreibern wie dem automatischen E-Call-System sollen auch weiterhin von Polizei und Gerichten ausgewertet werden dürfen.
Gleichzeitig fordern die Verkehrsexperten aber, dass der Gesetzgeber dafür zu sorgen hat, dass jede Speicherung für private Mehrwertdienste für Versicherer, Autoclubs oder Hersteller von demAutofahrer extra freigegeben werden muss. Zudem soll der Autobesitzer genau darüber aufgeklärt werden, wer welche Daten zu welchem Zweck erhält. Auch über Änderungen muss frühzeitig informiert werden. Fahrer sollen direkt im Fahrzeug informiert werden. Wer freiwillig oder vertraglich einer Datenübermittlung an Dienstleister wie Pannendienste, Versicherungen oder Kfz-Hersteller zustimmt, soll zudem jederzeit das Recht haben, den freiwilligen Datenfluss zu stoppen.
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