Wolfgang Peters (vm) - 29. Januar 2014, 16:02 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Unsicherheiten bei Verjährungsfristen
Wenn es um Verjährung und Termine bei Verkehrsdelikten geht, gibt es bei deutschen Autofahrern viele Unklarheiten.
Dazu gehören die unterschiedlichen Fristen zur Verjährung eines Verkehrsdeliktes. Für die Erstellung eines Bußgeldbescheids oder die Ankündigung einer Klage beträgt die Frist drei Monate. Diese Verjährungsfrist verlängert sich aber laut R+V24-Fachmann Andreas Tepe schon durch die Reaktion des zuständigen Amts mit dem Anhörungsbogen oder der Zustellung des Bußgeldbescheids. Bei Alkoholdelikten mit einem Wert von mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut beträgt sie bei Fahrlässigkeit ein Jahr, bei vorsätzlichem Handeln sogar zwei Jahre.
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