Ralf Loweg (vm) - 28. Januar 2014, 15:59 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
3 000 Euro Strafe für falsches Polizeiauto
Davon hat sicher schon jeder Autofahrer geträumt: Einfach das Blaulicht rausholen und als "Polizeiwagen" den Stau links liegen lassen.
In dem besagten Fall bestätigte das Oberlandesgericht Celle eine Geldstrafe in Höhe von 3 000 Euro. Die Begründung: Für eine Strafbarkeit sei es ausreichend, wenn eine Handlung aus objektiver Sicht mit einer Diensthandlung verwechselt werden könne. Dies sei hier der Fall gewesen - jeder normale Verkehrsteilnehmer hätte durch die Lackierung und das Blaulicht auf ein Polizeifahrzeug im Einsatz schließen können. Dass der Zeuge das "Polizeiauto" als Fälschung erkannt habe, entlaste den Angeklagten nicht. Auch die Art, wie der Angeklagte das Blaulicht eingesetzt habe - zur Ermahnung und Abschreckung anderer Autofahrer - deute auf das absichtliche Vortäuschen einer Diensthandlung hin.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Ralf Loweg (vm) am 28.01.2014, 15:59 Uhr veröffentlicht.
