Thomas Schneider (vm) - 23. Januar 2014, 17:14 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Gültigkeit von verschneiten Verkehrsschildern
Im Winter sind Verkehrsschilder häufig komplett eingeschneit.
Bei Verkehrsschildern, die nicht schon an ihrer Form erkennbar sind wie etwa Tempobegrenzungen, kommen Ortsunkundige meist ungeschoren davon. Anders verhält es sich bei Anwohnern. Die müssen das Tempolimit trotzdem einhalten, weil davon auszugehen ist, dass sie die vorhandene Beschilderung kennen oder zumindest kennen müssten. Bei allen Führerscheininhabern wird dagegen vorausgesetzt, dass sie die Begrenzung auf 50 km/h in geschlossenen Ortschaften kennen. So kann zwar das zu schnelle Fahren in Tempo 30-Zonen bis 50 km/h folgenlos bleiben. Bei höheren Geschwindigkeiten ist aber in jedem Fall ein Bußgeld fällig.
Keine Ausrede haben Autofahrer beim Missachten von Schildern, die trotz Schnee anhand ihrer charakteristischen Form erkennbar sind. Die gelten immer; so etwa das achteckige "Stopp"-Zeichen oder das auf der Spitze stehende Dreieck des "Vorfahrt beachten"-Zeichen. Ebenso können Halte- oder Parkverbotsschilder selbst dann wirksam sein, wenn sie wegen Schnees nicht erkennbar sind. Denn laut Straßenverkehrsordnung müssen sich Autofahrer bei Parkbeschilderung gezielt nach vorhandenen Verbotsschildern umsehen. Ist der Wagen geparkt, können die Fahrer das gefahrlos tun. Im Zweifelsfall also besser das fragliche Schild vom Schnee befreien und nachschauen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 23.01.2014, 17:14 Uhr veröffentlicht.
