ALLRAD-NEWS

Thomas Schneider (vm) - 23. Januar 2014, 12:40 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Wichtige Aspekte bei Fahrgemeinschaften zur Arbeit

Fahrgemeinschaften sparen bares Geld und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz.

Fahrgemeinschaften sparen bares Geld und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz. Sollte es zum einem Unfall kommen, ist der Fahrer durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, sagt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Die Haftpflicht zahlt grundsätzlich für alle Schäden der mitfahrenden Insassen eines Autos. Doch es gibt auch Ausnahmen: Mit seinem Privatvermögen haften muss der Fahrer oder Halter des Fahrgemeinschaft-Autos bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall, etwa bei einer Trunkenheitsfahrt. Außerdem können Kostenforderungen bei nicht ausreichender Deckungssumme oder einem nicht abgedeckten Versicherungsfall auf ihn zukommen. Daher sind sogenannte "Haftungsbeschränkungs-Erklärungen" sinnvoll. Darin vereinbaren alle Mitglieder einer Fahrgemeinschaft, "dass der Fahrer nicht persönlich für Kosten aufkommen muss, die von der Versicherung nicht abgedeckt werden", erklärt Kronzucker. Trägt ein anderer Verkehrsteilnehmer die Schuld, so übernimmt dessen Versicherung die Kosten.

Nicht von der Haftpflicht abgedeckt sind Schäden, die der unfallverursachende Versicherungsnehmer selbst erleidet. Der ist gegebenenfalls auf eine eigene gesetzliche Unfallversicherung angewiesen. Diese greift bei Unfällen zur Arbeitsstätte, die meist als "Wegeunfall" gelten; allerdings nur dann, wenn sie auf dem direkten Weg zur Arbeit passieren. Umwege sind hier nicht abgedeckt. Das Abholen von Mitfahrern zählt dabei aber nicht als Umweg.

Noch einen weiteren Punkt müssen die Beteiligten einer Fahrgemeinschaft beachten: Der Fahrer muss sich an den Kosten beteiligen und darf nicht an den Kostenbeiträgen der Kollegen verdienen. Sonst gilt der Transport der Mitfahrer als gewerbliche Mitnahme. Und das wiederum erfordert eine Gewerbeanmeldung, entsprechende Steuern und eventuell sogar einen Personen-Beförderungsschein. Darüber hinaus entfällt bei einer gewerblichen Mitnahme der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Thomas Schneider (vm) am 23.01.2014, 12:40 Uhr veröffentlicht.