Thomas Schneider (vm) - 14. Januar 2014, 13:30 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Autohändler: Entzug des roten Kennzeichens bei Missbrauch
Schlechte Nachrichten für unvorsichtige Autohändler: Geht ein Autohändler nicht verantwortungsbewusst mit einem zugeteilten roten Kennzeichen um, ist ihm dieses wieder zu entziehen.
Im verhandelten Fall hatte ein Autohändler zwei Mal angeblich durch Diebstahl oder Verlieren das Fahrzeugscheinheft für dasselbe rote Kennzeichen eingebüßt. Er erhielt Ersatz. Dann geriet ein Pkw mit diesem roten Kennzeichen in eine Polizeikontrolle. Am Steuer saß ein Bekannter des Händlers. Das Auto war im Fahrzeugscheinheft nicht eingetragen. Die zuständige Behörde widerrief die Zuteilung des roten Kennzeichens. Und das zu Recht, entschieden die Mainzer Verwaltungsrichter. Der Händler habe mehrfach gegen die Pflichten verstoßen: Er habe die Fahrt seines Bekannten nicht im Fahrzeugscheinheft eingetragen. Auch habe sein Bekannter mit dem roten Kennzeichen eine reine Privatfahrt unternommen.
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