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Die Sonne als Unfallrisiko
mid Groß-Gerau - Blendung durch Sonne ist ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko. Goslar Institut
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Andreas Reiners - 28. Oktober 2021, 13:20 Uhr - 4x4 Allrad NEWS

Die Sonne als Unfallrisiko

Die kalte Jahreszeit hält unangenehme Überraschungen bereit. Denn die tief stehende Nachmittagssonne kommt oft unerwartet und blendet massiv. Man sieht für Augenblicke nichts, fährt quasi 'im Blindflug' weiter und ist anschließend erleichtert, dass es 'nochmal gutgegangen' ist. Doch Blendung durch Sonne ist ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko.


Die kalte Jahreszeit hält unangenehme Überraschungen bereit. Denn die tief stehende Nachmittagssonne kommt oft unerwartet und blendet massiv. Man sieht für Augenblicke nichts, fährt quasi "im Blindflug" weiter und ist anschließend erleichtert, dass es "nochmal gutgegangen" ist. Doch Blendung durch Sonne ist ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko. Was viele dabei nicht wissen, ist, dass es im Falle eines Unfalls nicht als Entschuldigung akzeptiert wird, man sei geblendet gewesen. Entscheidend ist vielmehr, ob die Fahrweise angepasst war.

Laut ADAC ist grell blendendes Sonnenlicht die häufigste Ursache von witterungsbedingten Unfällen. Zwei Drittel aller Unfälle mit Personenschaden, die der Witterung geschuldet sind, haben demnach Blendung als Ursache.

Nach Erkenntnissen von Verkehrssicherheitsexperten schätzen viele Autofahrer das Unfallrisiko, das von Blendungen durch tief stehendes Sonnenlicht ausgeht, erheblich falsch ein. Das macht sich demnach dadurch bemerkbar, dass bei Einschränkungen der Sicht durch Nebel die Fahrweise meist den Witterungsbedingungen angepasst wird, insbesondere durch geringeres Tempo. Das ist bei Blendungen durch Sonne oft nicht der Fall, nicht zuletzt deshalb, weil solche Einschränkungen der Sicht meist so plötzlich auftreten, dass man gar keine Möglichkeit hat, sich rechtzeitig darauf einzustellen. Und wer dann vor Schreck heftig abbremst, hat im ungünstigsten Fall das nachfolgende Auto in seinem Kofferraum.

Wie lässt sich nun solchen Unfällen vorbeugen? So gilt zunächst, wie für alle witterungsbedingten Einschränkungen der Verkehrssicherheit: vorausschauend fahren, Geschwindigkeit anpassen und ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden halten. Außerdem sollte die eigene Konzentration hochgehalten werden. Denn bei solchen Sichtbedingungen kann es auch passieren, dass das Auto vor einem abrupt bremst - weil der Fahrer geblendet ist. Dann heißt es, selbst schnell zu reagieren.

In Bezug auf die angepasste Geschwindigkeit sollte man sich verdeutlichen, dass ein Fahrzeug, das mit 50 km/h unterwegs ist, in einer Sekunde knapp 14 Meter Strecke zurücklegt. Das bedeutet für einen geblendeten Fahrer mindestens 14 Meter Blindflug. Dieser kann im ungünstigen Fall auch deutlich länger dauern.

Ausgesprochen hilfreich bei blendender Sonne sind saubere Autoscheiben. Denn Schmutz und Schmiere auf dem Glas können die Blendung noch verstärken. Auf einer dreckigen Frontscheibe tendieren die Wischer zudem dazu, Streifen und Schlieren hervorzurufen. Deshalb ist auch auf die Funktionstüchtigkeit der Scheibenwischerblätter zu achten. Und da zu einer richtigen Reinigung der Frontscheibe häufig auch Wischwasser erforderlich ist, sollte der entsprechende Tank im Motorraum ebenfalls regelmäßig gecheckt werden.

Eine weitere Empfehlung hält der ADAC für jene Fahrer bereit, die gern "sportlich", sprich im Sitz nahezu liegend, unterwegs sind. Wenn man zu tief sitzt, kann die Sonne unter der Sonnenblende hindurchscheinen - und blenden. Deshalb ist eine möglichst aufrechte Sitzposition ratsam.

Wer nun annimmt, sich bei einem Unfall auf die Beeinträchtigung der Sicht durch tief stehende Sonne herausreden zu können, irrt. Denn nach § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat man bei tief stehender Sonne - ebenso wie bei Nebel - sein Tempo den Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Dies bedeutet konkret, dass man bei Sichtbehinderung - auch wegen Sonnenblendung - seine Geschwindigkeit soweit zu verringern hat, dass man auf der Strecke, die zu überblicken ist, jederzeit zum Stehen kommen kann (siehe § 3 Absatz 1 Satz 4 StVO). In Extremfällen kann somit Schrittgeschwindigkeit oder auch kurzes Anhalten gefordert sein.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Andreas Reiners am 28.10.2021, 13:20 Uhr veröffentlicht.