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Andreas Reiners - 5. April 2019, 12:58 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Abstand einhalten: Radfahrer-Rechte im Straßenverkehr

Mit dem Frühling kommen auch die Radfahrer wieder vermehrt zurück in den Straßenverkehr. Dann ist es wichtig, wenn sich die anderen Verkehrsteilnehmer daran erinnern, welche Rechte Radfahrer haben. Was beim Überholen von Fahrradfahrern zu beachten ist, erläutern ARAG-Experten.


Mit dem Frühling kommen auch die Radfahrer wieder vermehrt zurück in den Straßenverkehr. Dann ist es wichtig, wenn sich die anderen Verkehrsteilnehmer daran erinnern, welche Rechte Radfahrer haben. Was beim Überholen von Fahrradfahrern zu beachten ist, erläutern ARAG-Experten.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in § 5 Abs. 4 S. 2 wenig präzise. Darin heißt es, dass man als Autofahrer einen ausreichenden Abstand einhalten muss, wenn man an einem Radfahrer vorbei möchte. Doch was bedeutet ausreichend? Wie die ARAG-Experten erklären, hängt es vom Einzelfall ab. Man muss als Kraftfahrer vorausschauend fahren, dabei bei der Fahrlinie von Fahrradfahrern mit leichtem Schlingern rechnen. Auch bei widrigen Wetterbedingungen gilt: Erhöhte Vorsicht. Vor allem auch dann, wenn Kinder oder ältere Menschen mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Grundsätzlich gilt: Weniger als ein Meter darf es in keinem Fall sein, unübersichtliche oder brenzlige Situationen können aber auch einen Abstand von 1,5 Metern erfordern. Zwei Meter sind es zum Beispiel bei einem Fahrrad mit Kindersitz. Oder sogar noch mehr: Das OLG Hamm forderte in einem Urteil sogar einen Seitenabstand von 2,80 Metern, wenn es angesichts einer nahen Einmündung möglich ist, dass sich der Radfahrer nach hinten orientiert, um nach links abzubiegen. Missachtet ein Kraftfahrer die Abstands-Regel und kommt es zu einem Unfall, haftet der Autofahrer alleine.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Andreas Reiners am 05.04.2019, 12:58 Uhr veröffentlicht.