ampnet - 17. Februar 2019, 14:00 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Einzelabnahmen nun bei allen Prüforganisationen
Einzelabnahmen (Vollgutachten) für Kraftfahrzeuge dürfen künftig von jeder Prüf- und Sachverständigenorganisation vorgenommen werden.
Einzelgutachten sind bei einer Wiederzulassung nötig, wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war und keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind. Auch gebrauchte Importautos aus Nicht-EU-Ländern, beispielsweise den USA, müssen per Einzelabnahme zugelassen werden. Unter den Paragraphen 21 der StVZO fallen aber auch Fahrzeugumbauten, für die kein Gutachten vorgelegt werden kann. (ampnet/jri)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von ampnet am 17.02.2019, 14:00 Uhr veröffentlicht.