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Lars Wallerang - 20. September 2018, 09:21 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Beim Wildunfall greift die Teilkasko

Im Herbst nimmt die Zahl von Wildunfällen deutlich zu. Experten geben hierzu Verhaltenstipps.


Im Herbst nimmt die Zahl von Wildunfällen deutlich zu. Während sich unterjährig 100 Wildunfälle pro Tag ereignen, steigt die Zahl laut der Versicherung HUK-Coburg in den Monaten Oktober und November auf 160 Unfälle pro Tag an. Besonders hoch ist die Unfallgefahr in der Dämmerung und auf Straßen, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen.

Autofahrer müssen hier immer damit rechnen, dass Wildtiere die Straße queren. Experten geben aus diesem Anlass Verhaltenstipps:

Mit einer umsichtigen Fahrweise lässt sich mancher Unfall vermeiden. Konkret heißt das, die Straßenränder im Auge behalten und immer bremsbereit sein. Denn oft taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel. Schnellfahrer haben keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.

Ist es dennoch zur Kollision gekommen: Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere braucht der Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt. Und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Nach den Erfahrungen der HUK-Coburg kostet ein Wildschaden durchschnittlich 2.500 Euro.

Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet die immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.

Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Ein anderes Unfallszenario: Der Autofahrer weicht bewusst aus, um nachweislich einen größeren Schaden zu vermeiden. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko-Versicherung. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben und einen Zeugen benennen können. Das könnte allerdings für Fahrer, die alleine im Auto sitzen nicht ganz einfach sein.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Lars Wallerang am 20.09.2018, 09:21 Uhr veröffentlicht.