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Mirko Stepan - 3. Juli 2018, 13:40 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Ratgeber: Luftige Bekleidung kann teuer werden

Ganz Deutschland genießt den Sommer - im Biergarten, Schwimmbad oder Badesee und manchmal auch im Auto. Doch Vorsicht: Bei zu luftiger Bekleidung können Bußgelder oder Geldstrafen drohen.


Ganz Deutschland genießt den Sommer - im Biergarten, Schwimmbad oder Badesee und manchmal auch im Auto. Doch Vorsicht: Bei zu luftiger Bekleidung können Bußgelder oder Geldstrafen drohen.

Vor allem beim Schuhwerk mögen es deutsche Autofahrer bei heißen Temperaturen sehr luftig: Laut einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag des Versicherers CosmosDirekt saß jeder achte Autofahrer schon mal mit Flip-Flops am Steuer, 16 Prozent sind sogar schon barfuß gefahren.

Verboten ist das nicht, die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt keine klare Vorgabe zum Schuhwerk beim Autofahren. Lediglich Berufskraftfahrer müssen feste und geschlossene Schuhe tragen. Aber: Kommt es zu einem Unfall, können Gerichte Autofahrer ohne festes Schuhwerk wegen einer Sorgfaltspflichtverletzung belangen (etwa: OLG Bamberg, Az.: 2 SsOWi 577/06). Denn nach Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung sind Fahrzeugführer für die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs verantwortlich. Falsches Schuhwerk gilt dann als Sicherheitsrisiko.

Übrigens: Auch nackt Autofahren ist nicht ausdrücklich verboten - allerdings kann es unter den Paragrafen 118 Ordnungswidrigkeitengesetz fallen und zu einer Geldbuße führen, wenn sich andere dadurch belästigt fühlen.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Mirko Stepan am 03.07.2018, 13:40 Uhr veröffentlicht.