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Andreas Reiners - 14. Juni 2018, 14:56 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

So steht es um die Rechte der Fluggäste

Alle Jahre wieder kommt mit der Urlaubszeit auch der Frust. Nämlich dann, wenn es Ärger mit dem geplanten Flug gibt. Die Palette an Problemen ist groß: Stornierung, Verspätung, Annullierung oder Überbuchung. Der Frust kann in vielen Fällen aber versüßt werden. Denn der Urlauber hat als Fluggast mehr Rechte, als er möglicherweise denkt.


Alle Jahre wieder kommt mit der Urlaubszeit auch der Frust. Nämlich dann, wenn es Ärger mit dem geplanten Flug gibt. Die Palette an Problemen ist groß: Stornierung, Verspätung, Annullierung oder Überbuchung. Der Frust kann in vielen Fällen aber versüßt werden. Denn der Urlauber hat als Fluggast mehr Rechte, als er möglicherweise denkt.

Das fängt bei den Verspätungen an, bei denen es unter Umständen Geld zurück gibt oder aber die Airlines zu Betreuungsangeboten verpflichtet sind. Wenn Flüge mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel ankommen, gibt es Geld zurück. Die ARAG-Experten erklären: Bei einer Flugstrecke bis 1.500 km muss die Airline danach 250 Euro an jeden Passagier zahlen, bei Flügen bis 3.500 km 400 Euro und bei weiteren Flugstrecken sind 600 Euro fällig. Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung haben auch Passagiere, die beim verspäteten Umstieg im Ausland ihren Flug nach Deutschland verpassen.

Auch bei einem verspäteten Start und den damit verbundenen möglichen Betreuungsangeboten hängen die Ansprüche der Fluggäste von der Länge des gebuchten Fluges und der Abflugverspätung ab. Wenn sich ein Flug von bis zu 1.500 km um mehr als zwei Stunden verspätet, stehen wartenden Passagieren Unterstützungsleistungen wie eine angemessene Verpflegung, zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder unter Umständen eine Gratisübernachtung zu.

Für weitere Strecken innerhalb der EU oder zwischen 1.500 und 3.500 km muss sich der Abflug um mehr als drei Stunden verspäten, bei Flugstrecken über 3.500 km muss die Abflugverspätung mehr als vier Stunden betragen, damit es Betreuungsleistungen von der Airline gibt. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden darf man die Reise sogar abbrechen, erklären die Experten. Dann haben Passagiere Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Startflughafen.

Verspätungen sind bereits ärgerlich, bitter sind aber komplette Annullierungen. Grundsätzlich haben Passagiere aber die Wahl: Entweder dürfen sie sich einen anderen Flug aussuchen oder sie bekommen den Ticket-Preis erstattet. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung, deren Höhe wiederum von der Länge des Fluges abhängig ist. Vorsicht ist geboten, wenn Airlines versuchen, außergewöhnliche Umstände vorzuschieben, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Denn weder technische Probleme noch die Erkrankung eines Piloten gehören dazu.

Auch die Überbuchung der Maschinen kann zu Ärger führen. Um teuren Leerstand von Maschinen zu vermeiden, verkaufen Airlines oft mehr Plätze, als an Bord überhaupt zur Verfügung stehen. Oft bieten sie Passagieren dann Gutscheine oder Bargeld für einen späteren Flug an. Die Experten warnen: Wer dieses Angebot annimmt, kann später keine finanzielle Entschädigung verlangen. Nur, wer auf sein Recht pocht, hat Anrechte auf alternative Angebote, Rücktritt, angemessene Verpflegung und finanzielle Entschädigung wie bei einer Verspätung oder einem Ausfall des Fluges.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Andreas Reiners am 14.06.2018, 14:56 Uhr veröffentlicht.