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Rudolf Huber - 7. Juni 2018, 14:42 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Inlineskater gelten (meistens) als Fußgänger

Sie hängen zwar manchen Radfahrer locker ab. Aber trotzdem gelten Inlineskater rein juristisch als Fußgänger. Allerdings gelten für sie einige spezielle Regeln.


Sie hängen zwar manchen Radfahrer locker ab. Aber trotzdem gelten Inlineskater rein juristisch als Fußgänger. Allerdings gelten für sie einige spezielle Regeln. "Straßen sind in der Regel für Skater tabu", heißt es dazu beim Infocenter der R+V Versicherung. Skater müssen Gehwege oder kombinierte Fuß- und Radwege benutzen und dort "rücksichtsvoll" fahren. Freie Fahrt haben sie nur, wenn Radweg, Fahrbahn oder Seitenstreifen mit dem Zusatzzeichen "Inline-Skater frei" gekennzeichnet sind. "Dort müssen sich die Inlineskater an das Rechtsfahrgebot halten und das Überholen zulassen", so R+V-Experte Joachim Mautsch.

Wenn es keinen Gehweg gibt, dürfen Skater auf der Straße fahren. Innerorts können sie zwischen dem linken und rechten Fahrbahnrand wählen. Aber außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie links fahren, also auf der Seite des Gegenverkehrs. "Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es für sie nicht, nur das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme", sagt Mautsch. Verhalten sich Inlineskater anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtslos, drohen ihnen Bußgelder bis zu 35 Euro. Helm und sonstige Schutzausrüstung sind übrigens nicht vorgeschrieben, ratsam sind sie aber allemal.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Rudolf Huber am 07.06.2018, 14:42 Uhr veröffentlicht.