ALLRAD-NEWS

Ralf Loweg - 6. Juni 2018, 14:17 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Für Autofahrer gilt: Nüchtern durch die Fußball-WM

Fußball ist die schönste Nebensache der Welt. Vor allem während einer Fußball-Weltmeisterschaft, wie sie jetzt in Russland stattfindet, geht es hoch her. Partytime ist angesagt, und beim Public Viewing knallen die Korken. Doch Vorsicht: Wer nicht auf Alkohol verzichten möchte, sollte sich keinesfalls ans Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen.


Fußball ist die schönste Nebensache der Welt. Und der Kampf ums runde Leder verbindet, führt Menschen zusammen. Vor allem während einer Fußball-Weltmeisterschaft, wie sie jetzt in Russland stattfindet, geht es hoch her. Partytime ist angesagt, und beim Public Viewing knallen die Korken. Manch einer trinkt bei dieser brütenden Sommerhitze vielleicht das eine oder andere Glas zu viel. Doch Vorsicht: Wer nicht auf Alkohol verzichten möchte, sollte sich keinesfalls hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen.

Schon kleinste Mengen Alkohol können Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben. "Jeder verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer sollte sich an die 0-Promille-Regelung halten", sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Die ist vom Gesetzgeber für Fahranfänger unter 21 Jahren sowie für jeden Führerscheinneuling in der zweijährigen Probezeit vorgeschrieben. Verstöße innerhalb der Probezeit werden hart sanktioniert: zwei Punkte in Flensburg und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Außerdem wird bei nicht fristgerechter Teilnahme an einem Aufbauseminar die Fahrerlaubnis entzogen.

Fahren unter Alkoholeinfluss mit Ausfallerscheinung gilt als Straftat. Allen anderen Kraftfahrern, und auch Radfahrern, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. "Das ist für Kraftfahrer schon bei 0,3 Promille der Fall, wenn sie der Polizei durch unsichere Fahrweise wie Schlangenlinien auffallen oder einen Unfall verursachen - was als Straftat geahndet wird", sagt Experte Mißbach.

Denselben Tatbestand erfüllen Kraftfahrer auch immer dann, wenn sie zwar keine Ausfallerscheinung haben, aber ihr Blut bei einer Verkehrskontrolle einen Alkoholanteil von mehr als 1,09 Promille aufweist. Liegt die Alkoholkonzentration im Blut zwischen 0,5 und 1,09 Promille, gilt das als Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Bei Wiederholungstätern fallen die Sanktionen deutlich härter aus. Übrigens: E-Bikes und Pedelecs mit einer Leistung bis zu 25 km/h zählen zu den Fahrrädern. Liegt die Leistung darüber, gelten sie als Kraftfahrzeug.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Ralf Loweg am 06.06.2018, 14:17 Uhr veröffentlicht.