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Ralf Loweg - 11. April 2018, 17:05 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Fahrgastrechte in Nachtzügen

Einen Anschlusszug wegen einer Verspätung zu verpassen, ist immer ärgerlich. Doch nachts ist das besonders bitter. Vor allem, wenn auf die Gestrandeten auch noch außerplanmäßige Kosten zukommen. Doch jetzt gibt es Entwarnung.


Einen Anschlusszug wegen einer Verspätung zu verpassen, ist immer ärgerlich. Doch nachts ist das besonders bitter. Vor allem, wenn auf die Gestrandeten auch noch außerplanmäßige Kosten zukommen. Doch jetzt gibt es Entwarnung: Reisende können ab Juni 2018 bei einem Anschlussverlust ohne weitere Kosten den nächsten Zug nehmen. Eine notwendige Übernachtung im Hotel wird gegebenenfalls organisiert, heißt es. Darauf haben sich die Deutsche Bahn und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bezüglich der Fahrgastrechte für die Nachtzüge geeinigt. "Damit ist sichergestellt, dass Fahrgästen bei Verspätungen keine hohen Kosten für ein neues Ticket entstehen", sagt David Scheibler vom Zugreiseblog.

Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass ÖBB und Deutsche Bahn ab Juni 2018 für ihre Züge nur noch jeweils getrennte Fahrkarten verkaufen. In diesem Fall greift die EU-Fahrgastrechteverordnung aber nicht, da diese einen einzigen Beförderungsvertrag voraussetzt. Ein ÖBB-Sprecher sagte, die erzielte Einigung gehe über die bestehende EU-Fahrgastrechteverordnung hinaus. Erreichten Reisende ihren ursprünglich gebuchten ÖBB-Nightjet wegen der Verspätung eines innerdeutschen Zuges nicht, dürften sie den nächsten Nightjet zu ihrem Zielort nehmen. Hierfür entstünden keine zusätzlichen Kosten.

"Alternativ wird die ÖBB-Nightjet-Fahrkarte für eine Tagesverbindung mit DB-Zügen gültig geschrieben. Wenn dazu jeweils eine Übernachtung erforderlich ist, bietet die Deutsche Bahn diese kostenlos an", erklärte ein ÖBB-Sprecher dem Zugreiseblog. Sollte sich hingegen der Nightjet verspäten, könnten Fahrgäste die nächste innerdeutsche Verbindung nutzen. "Eventuelle Zugbindungen werden unbürokratisch aufgehoben und die Geltungsdauer der Fahrkarte gegebenenfalls verlängert", sagte der ÖBB-Sprecher.

Voraussetzung sei allerdings, dass die beiden Tickets für den Nightjet und die Fahrt in einem innerdeutschen Zug gemeinsam in einem einzigen Vorgang bei der Deutschen Bahn oder den ÖBB gebucht werden. Nur in diesem Fall gelte die neue Regelung.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Ralf Loweg am 11.04.2018, 17:05 Uhr veröffentlicht.