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Rudolf Huber - 5. April 2018, 11:57 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Schneller radeln mit dem S-Pedelec

Wenn das mögliche Tempo eines Pedelecs nicht mehr reicht, muss ein großes S dran: S-Pedelecs sind Elektrofahrräder, die ihre Piloten bis maximal 45 km/h beim Treten unterstützen. Das macht sie juristisch gesehen zum Kraftfahrzeug - mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Mechaniker und auch Nutzer, so der pressedienst-fahrrad (pd-f).


Wenn das mögliche Tempo eines Pedelecs nicht mehr reicht, muss ein großes S dran: S-Pedelecs sind Elektrofahrräder, die ihre Piloten bis maximal 45 km/h beim Treten unterstützen. Das macht sie juristisch gesehen zum Kraftfahrzeug - mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Mechaniker und auch Nutzer, so der pressedienst-fahrrad (pd-f).

Auch wenn sie doch sehr nach Fahrrad aussehen, sind S-Pedelecs verkehrsrechtlich als Leichtkrafträder eingestuft, und zwar in der Klasse L1e-B bei Zweirädern und L2e bei Dreirädern. Und das bedeutet, so Anwältin Franziska Klöpf vom Verkehrsrechtsberater Bikeright: "S-Pedelec-Fahrer brauchen einen Helm, eine Fahrerlaubnis und ein Versicherungskennzeichen." Radwege dürften sie nicht nutzen und auch nicht am Fahrzeug herumschrauben wie am Fahrrad.

Profis erkennen S-Pedelecs am Rückspiegel und gelben Seitenrückstrahlern. "Zudem braucht das Rad ein Versicherungskennzeichen. Seit 2015 muss es an neu zugelassenen Rädern auch beleuchtet sein", konkretisiert Sebastian Göttling von Busch & Müller. Auch eine Hupe ist bei S-Pedelecs vorgeschrieben, ebenso ein Seitenständer, der muss aber bei Fahrzeugen, die weniger wiegen als 35 Kilogramm, nicht von selbst einklappen. An mehrspurigen S-Pedelecs der Klasse L2e, Liegedreirädern etwa, ist seit 2017 ein Blinker vorgeschrieben und auch der Füllstand der Bremsanlage muss erkennbar sein.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Rudolf Huber am 05.04.2018, 11:57 Uhr veröffentlicht.