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Marcel Sommer - 3. November 2017, 12:32 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Rechtstipp: Ortskundige können den Kürzeren ziehen

Unfälle passieren. Ob fern der Heimat oder in der direkten Nachbarschaft, der Ort des Geschehens dürfte ja eigentlich keine Rolle spielen. Falsch gedacht, wie sich jüngst bei einem Gerichtsurteil zeigte.


Unfälle passieren. Ob fern der Heimat oder in der direkten Nachbarschaft, der Ort des Geschehens dürfte ja eigentlich keine Rolle spielen. Falsch gedacht, wie sich jüngst bei einem Gerichtsurteil zeigte (AG Ansbach, Az.: 3 C 775/16). Konkret handelte es sich um einen Unfall zwischen einem Pkw und einem Lkw. "Der Fahrer des Pkw wollte zwei vor sich fahrende Lkw überholen. Als er den ersten Lkw überholt hatte und sich auf der Höhe des zweiten befand, verengte sich die Fahrbahn und es kam zu einer Streifkollision zwischen dem Lkw und dem Pkw", erklärt ein Experte der ARAG. Die Tatsache, dass der klagende Pkw-Fahrer nur 40 Prozent seines erlittenen Schadens zugesprochen bekam, begründete das Gericht folgendermaßen: "Er habe als ortskundiger Fahrer die Verengung der Fahrbahn gekannt und den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten."

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Marcel Sommer am 03.11.2017, 12:32 Uhr veröffentlicht.