ampnet - 30. August 2016, 16:20 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Ratgeber: Richtiges Verhalten im Kreisverkehr
Ein Kreisverkehr verunsichert Autofahrer immer noch zum Teil.
Im § 8 Absatz 1 a der StVO finden sich die besonderen Regelungen, die für eine flüssige und sichere Durchfahrt durch den Kreisverkehr erforderlich sind: Die einfahrenden Fahrzeuge haben die Vorfahrt zu gewähren - wie es die Beschilderung bereits anzeigt. Vorfahrt haben grundsätzlich Fahrzeuge im Kreisverkehr. Bei Annäherung sollte das Tempo deshalb bereits heruntergesetzt werden.
Beim Verlassen des Kreises ist auf ,,querende" Radfahrer besonders zu achten, denn diese haben nach § 9 Absatz 3 StVO Vorrang, egal ob sie auf bzw. neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Aus dem Kreisverkehr ausfahrende Kraftfahrer müssen auch auf Fußgänger achten und gegebenenfalls anhalten.
Bei Einfahrt in den Kreisverkehr darf laut StVO nicht geblinkt werden. Den Blinker setzen muss man hingegen wegen des Richtungswechsels bei der Ausfahrt. Halten und Parken im Kreis ist verboten, nur verkehrsbedingtes Stehen bei stockendem Verkehrsfluss ist zulässig. Das bei kleineren Kreiseln oft praktizierte Schneiden und teilweise Überfahren der Mittelinsel ist ebenfalls untersagt. Nur besonders lange Fahrzeuge oder Gespanne dürfen das. Die Fahrtrichtung ist im Kreisel mit rechts herum vorgegeben. Verstöße gegen die Ge- und Verbote im oder am Kreisverkehr kosten zwischen zehn Euro bis 35 Euro Verwarngeld. (ampnet/nic)
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von ampnet am 30.08.2016, 16:20 Uhr veröffentlicht.