ALLRAD-NEWS

Thomas Schneider - 21. Juli 2016, 10:58 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Überführungskosten: Europa-Richter sprechen Machtwort

Schluss mit Lockangeboten: Automobilhersteller sind durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes künftig dazu verpflichtet, Überführungskosten für ein Fahrzeug in den Verkaufspreis mit einzurechnen, wenn der Kunde diese übernehmen muss.


Schluss mit Lockangeboten: Automobilhersteller sind durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) (Az.: C-476/14) künftig dazu verpflichtet, Überführungskosten für ein Fahrzeug in den Verkaufspreis mit einzurechnen, wenn der Kunde diese übernehmen muss. Stein des Anstoßes war eine Werbeanzeige von Citroën Commerce, bei der diese Kosten in Höhe von 790 Euro lediglich in einer Fußnote am Rande angegeben waren.

Das rief dann die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs (ZLW) auf den Plan, die im Anschluss mit zwei Klagen vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln erfolgreich war. Beide stellten laut der Fachzeitschrift "kfz-Betrieb" fest, "dass die fragliche Werbung wegen der fehlenden Angabe des Endpreises gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Preisangaben-Verordnung (PAngV)" verstößt. Der von Citroën Commerce angerufene Bundesgerichtshof legte "wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas" den Sachverhalt dem EuGH vor.

Die Europarichter haben nun entschieden, dass Anzeigen in dieser Form verboten sind, da sie gegen die EU-Richtlinie 98/6/EG vom 16.12.1996 verstoßen. Diese besagt, dass der Verkaufspreis zur Verbesserung der Verbraucherinformation beitragen müsse, damit Verbraucher die Preise von Erzeugnissen beurteilen und miteinander vergleichen können.

In dem Urteil heißt es: "Verlangt der Händler, dass der Verbraucher die Kosten der Überführung dieses Erzeugnisses vom Hersteller an diesen Händler trägt, und sind diese - im Übrigen feststehenden - Kosten infolgedessen obligatorisch vom Verbraucher zu tragen, stellen sie einen Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6 dar." Auf Basis der Hinweise des EuGH muss der BGH nun abschließend entscheiden.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Thomas Schneider am 21.07.2016, 10:58 Uhr veröffentlicht.