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Steve Schmit - 28. April 2016, 16:40 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Flugschein für Drohnenpiloten

Aktuell erregen sogenannte 'Multikopter' wieder die Gemüter. Erst kürzlich sorgte die Kollision einer Drohne mit einem Flugzeug für Aufsehen - ein passender Anlass, über Fluglizenzen für diese Vehikel nachzudenken.


Unmanned Aerial Vehicles (UAV), unbemannte Luftfahrzeuge, Drohnen. Aktuell machen sogenannte "Multikopter" wieder auf sich aufmerksam. Erst kürzlich sorgte die Kollision einer Drohne mit einem Flugzeug für Aufsehen. Zwar wurde kein größerer Schaden verursacht, dennoch ist es ein trefflicher Anlass, über Fluglizenzen für diese Vehikel nachzudenken.

Die gibt es mittlerweile recht günstig zu kaufen. Hobbyflieger nutzen sie, um Fotos zu schießen oder Videos zu drehen. Auch Drohnen-Rennen liegen derzeit im Trend. Aber auch im kommerziellen Einsatz erweisen sich die UAVs als vorteilhaft. Sie werden zur Inspektion von schwer erreichbaren Stellen an Bauwerken benutzt oder können in der Landwirtschaft genutzt werden, um Pflanzenschutzmittel zu versprühen.

Auch wenn die Beliebtheit der surrenden Maschinen stetig wächst, ist die Rechtslage immer noch undurchsichtig. Es fehlen einheitliche Standards, bemängelt der TÜV Rheinland. Aufstiegsgenehmigungen für gewerbliche Copterflüge erteilen die jeweiligen Landesluftfahrtbehörden. Je nach Bundesland verlangen einige Ämter Nachweise über die Flugpraxis.

Anderen genügt es, wenn der Pilot in einem anderen Bundesland bereits eine Erlaubnis erhalten hat. Ausgestellt werden allgemeine oder Einzel-Aufstiegsgenehmigungen, die zeitlich und auf eine bestimmte Tätigkeit begrenzt sind. Das richtet sich unter anderem nach dem Gewicht der Drohne. Für die gewerbliche Nutzung muss unter anderem die Zustimmung des Grundstückeigentümers oder - bei öffentlichen Flächen oder Gebäuden - die der Stadt eingeholt werden, informiert die Prüfstelle.

"Drohnenhersteller bieten Schulungen an, die circa einen halben Tag dauern und den Fokus eher auf das Produkt richten. Besonders für den gewerblichen Bereich reichen sie daher nicht aus. Dort ist ein abgestimmtes Ausbildungsverfahren nötig", so Martin Sperber, Luftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland.

Dazu arbeitet der TÜV Rheinland jetzt mit Partnern und Behörden daran, die richtigen Anforderungen an die Piloten samt passendem Ausbildungskonzept zu erarbeiten. Der Schulungsvorgang soll eine Woche dauern und behandelt Luft- und Flugrecht, Flugmechanik und Gerätebedienung, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz sowie Meteorologie und Funktechnik. Wer dann die abschließende Prüfung besteht, darf sich fortan stolz als TÜV-zertifizierter Drohnen-Pilot ausweisen.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Steve Schmit am 28.04.2016, 16:40 Uhr veröffentlicht.