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Thomas Schneider - 12. Februar 2016, 14:51 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Rettungsgasse: Mehr als nur Höflichkeit

Nach schweren Autounfällen zählt im Kampf um Leben und Tod auf jede Sekunden. Da ist es extrem ärgerlich, wenn die Rettungs-Fahrzeuge im Stau nicht schnell genug vorankommen. Und noch immer hat sich nicht bei allen herumgesprochen, dass die sogenannte 'Rettungsgasse' eine gesetzliche Pflicht ist.


Nach schweren Autounfällen zählt im Kampf um Leben und Tod auf jede Sekunden. Da ist es extrem ärgerlich, wenn die Rettungs-Fahrzeuge im Stau nicht schnell genug vorankommen. Und noch immer hat sich nicht bei allen herumgesprochen, dass die sogenannte "Rettungsgasse" eine gesetzliche Pflicht ist. "Bei der Rettungsgasse geht es nicht nur um Rücksichtnahme und Höflichkeit. Wir alle sind verpflichtet, sie freizuhalten, wenn der Verkehr auf Autobahnen oder auf zwei- und mehrstreifigen Außerortsstraßen stockt oder steht", erklärt Jens König, Leiter der Dekra-Unfallforschung. Und diese Regel (Paragraph 11, Abs. 2, StVO) gilt inzwischen schon seit mehr als 30 Jahren in Deutschland.

Doch wie genau wird eine Rettungsgasse gebildet? Die Straßenverkehrsordnung sagt klar: Bei zwei Fahrstreifen ist die Gasse in der Mitte freizuhalten, bei drei oder mehr Fahrstreifen zwischen dem ganz linken und dem benachbarten. Wichtig ist, so sagen die Experten, nicht erst dann an die Rettungsgasse zu denken, wenn der Verkehr stillsteht. Im Stau gibt es oft Probleme, überhaupt noch zur Seite zu fahren und die Gasse frei zu machen. "Deshalb sollten alle Autofahrer unbedingt schon beim stockenden Verkehr so am Rand ihres Fahrstreifens fahren, dass die Rettungsgasse offen bleibt", sagt Dekra-Mann König.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Thomas Schneider am 12.02.2016, 14:51 Uhr veröffentlicht.