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Adele Moser/SP-X - 29. Mai 2015, 17:22 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Ratgeber: Getönte Autoscheiben - Bei Folien auf Prüfzeichen achten

Einige Menschen finden getönte Autoscheiben prollig, andere edel. Doch ganz gleich aus welchem Grund man sich für die geheimnisvoll-undurchsichtigen Folien entscheidet, beim Kauf sollte man vorsichtig sein. Denn die gesetzliche Regelung dafür ist glasklar.

Mit Folie lässt sich Autoglas leicht tönen. Und das ist nicht nur für Tuning-Fans ein optisches Muss. Einige Autofahrer finden sie auch so durchaus schick, andere schätzen den Schutz vor Hitze und UV-Strahlung. Ist der Wagen nicht ab Werk entsprechend ausgestattet, kann man auf Folien aus dem Zubehörhandel zurückgreifen. Hier ist allerdings längst nicht alles erlaubt, was verkauft wird.

Zulässig sind nur Folien mit einer Allgemeinen Bauartgenehmigung, die das Kraftfahrt Bundesamt erteilt. Renommierte Hersteller haben diese üblicherweise, die Urkunde muss man im Fahrzeug mitführen, auf den verwendeten Folien muss das entsprechende Prüfzeichen zu sehen sein.

Die Folie darf allerdings nicht überall am Wagen eingesetzt werden. Tabu sind bei der Verdunkelungsaktion die Front- und vorderen Seitenscheiben. Getönte Folie darf also nur von innen an den Seitenscheiben hinter den B-Säulen oder an der Heckscheibe angebracht werden. Der Tönungsgrad spielt dabei keine Rolle.

Wer handwerklich nicht geschickt ist, sollte die Montage besser Fachleuten überlassen, auch wenn es damit etwas teurer wird. Denn das Anbringen der Folie erfordert gewisse Erfahrung und Geduld, um unschöne Falten oder Risse zu vermeiden.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Adele Moser/SP-X am 29.05.2015, 17:22 Uhr veröffentlicht.