Ralf Loweg (vm) - 5. November 2014, 16:16 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Arbeitsrecht: Tanken verboten
Auf dem Weg zur Arbeit noch mal schnell die Tankstelle anfahren.
Warum das denn? Ganz einfach: Der Unfall sei nicht einer versicherten Tätigkeit zuzuordnen, urteilte das Landessozialgericht (LSG). Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass eine dem Betrieb zuzuordnende versicherte Tätigkeit vorliegt. Nur der unmittelbare Weg zum und vom Ort der Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz umfasst. Das Tanken dagegen ist "eigenwirtschaftlich", begründeten die Richter (LSG Berlin-Brandenburg, AZ: L 2 U 42/12). Das Abweichen vom normalen Arbeitsweg hat laut ARAG-Experten schon mit dem Abbremsen begonnen.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto NEWS wurde von Ralf Loweg (vm) am 05.11.2014, 16:16 Uhr veröffentlicht.