der Redaktion - 1. August 2014, 18:00 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER
Kinder auch im Taxi richtig sichern
Eltern, die ihre Kinder im Taxi mitnehmen, müssen dafür Sorge tragen, dass sie auch in diesem Fahrzeug richtig gesichert sind, erklärte der ADAC.
Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für Kinder, die in Taxen mitgenommen werden. Taxen sind deshalb entweder mit integrierten Kindersitzen ausgestattet, die aus der hinteren Sitzbank herausgeklappt werden können, oder führen Rückhalteeinrichtungen für zwei Kinder mit. Allerdings muss der Taxifahrer nur Sitze für Kinder ab neun Kilo Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitstellen. Wer mit Baby ein Taxi bestellt und keine geeignete Babyschale dabei hat, sollte dies der Taxivermittlung bei der Anforderung mitteilen. In der Regel gelingt es dann, dass die benötigte Schale kurzfristig gestellt wird.
Werden die besonderen Kindersicherungspflichten nicht beachtet und ein Kind unter zwölf Jahren, das kleiner als 150 cm ist, nur mit angelegtem Erwachsenengurt transportiert, zahlt der Fahrer ein Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro. Ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn das Kind völlig ungesichert ist.
Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von der Redaktion am 01.08.2014, 18:00 Uhr veröffentlicht.