Friedbert Weber (vm) - 11. Februar 2014, 15:46 Uhr - 4x4 Allrad NEWS
Haftung für autonomes Auto noch ungeklärt
Die technischen Fortschritte schlagen sich im Hinblick auf das autonome Autofahren nieder.
Welche rechtlichen Konsequenzen sich generell aus dem Fahren ohne Fahrereingriff ergeben, untersucht derzeit die Forschungsstelle RobotRecht unter der Leitung des Juristen Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg. Fest steht bereits, dass ein neuer gesetzlicher Rahmen benötigt wird, denn die derzeitige Rechtsgrundlage des "Wiener Abkommen" von 1968 lässt autonomes Fahren definitiv nicht zu. Dass jedes Fahrzeug jederzeit von einem Fahrer kontrolliert werden muss, ist eine der Grundaussagen des Abkommens. Bereits die teilautonomen Fahrzeuge mit Einparkhilfen sowie Spurhalte- und Stau-Assistenten sind nach Hilgendorfs Auffassung problematisch. Abzuklären sei außerdem, wer die Rechte an den Daten in einem Unfallspeicher besitzt, und ob Autohersteller Kundendaten an Datenhändler verkaufen dürfen. Und schließlich ist auch die Vorstellung nicht mehr abwegig, dass Hacker per Funk in die Bordsysteme vorbeifahrender Autos eindringen, Scheinwerfer ausschalten und das Auto nach Belieben bremsen oder schlimmstenfalls die Bremsen ganz abschalten. Auch hier gilt es, die Haftungsfrage zu klären. Selbst wenn sich die Grundforderung des Wiener Abkommens nach der Fahrerkontrolle noch mehr oder weniger gut mit den derzeit erhältlichen Assistenzsystemen in Einklang bringen lässt, verlangt die weitere Entwicklung der Technik nach Hilgendorfs Auffassung zwingend Anpassungen des rechtlichen Rahmens.
RobotRecht ist eine Gruppe, die im Rahmen des neuen europaweiten Forschungsprojekts AdaptIVe ("Automated Driving Applications and Technologies for Intelligent Vehicles") arbeitet. 29 Auto- und Zuliefererfirmen haben sich in diesem Projekt zusammengeschlossen, das von der EU mit rund 16 Millionen Euro, davon 230 000 Euro für RobotRecht, gefördert wird.
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